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   BSG, 19.03.1992 - 7 RAr 128/90   

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BSG, 19.03.1992 - 7 RAr 128/90 (https://dejure.org/1992,1307)
BSG, Entscheidung vom 19.03.1992 - 7 RAr 128/90 (https://dejure.org/1992,1307)
BSG, Entscheidung vom 19. März 1992 - 7 RAr 128/90 (https://dejure.org/1992,1307)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 70, 180
  • MDR 1992, 1065
  • NZA 1992, 958
  • NZS 1992, 33
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 12.02.1975 - 12 RJ 236/74

    Schulausbildung - Arbeitskraft - Abendgymnasium - Möglichkeit einer

    Auszug aus BSG, 19.03.1992 - 7 RAr 128/90
    Die - inzwischen aufgegebene - Rechtspr des BSG zum Kindergeld- und Kinderzuschlagsrecht, derzufolge die Grenze zumutbarer Belastung von Schülern durch Unterricht und Erwerbstätigkeit einschließlich Vorbereitungszeit und Wegezeiten bei insgesamt 60 Stunden wöchentlich liege (BSGE 39, 156 = SozR 2200 § 1267 Nr. 8; vgl BSGE 31, 152 = SozR Nr. 7 zu § 2 BKGG), setzte voraus, daß mehr als 48 Stunden, in den gegebenen Fällen bis zu 60 Stunden hierfür aufgewendet werden können.

    Rechtlicher Ausgangspunkt war die vorgefundene Rechtspr, daß eine Schul- oder Berufsausbildung nur vorliegt, wenn die Zeit und Arbeitskraft des Kindes durch sie ausschließlich oder überwiegend in Anspruch genommen wird (BSGE 21, 185, 186 = SozR Nr. 13 zu § 1267 RVO; BSGE 31, 152, 153 f = SozR Nr. 7 zu § 2 BKGG; BSGE 39, 156, 157 = SozR 2200 § 1267 Nr. 8).

  • BSG, 05.05.1970 - 7 RKg 8/69

    Anspruch auf Zweitkindergeld für ein volljähriges Kind - Ausschluss beim Bestehen

    Auszug aus BSG, 19.03.1992 - 7 RAr 128/90
    Die - inzwischen aufgegebene - Rechtspr des BSG zum Kindergeld- und Kinderzuschlagsrecht, derzufolge die Grenze zumutbarer Belastung von Schülern durch Unterricht und Erwerbstätigkeit einschließlich Vorbereitungszeit und Wegezeiten bei insgesamt 60 Stunden wöchentlich liege (BSGE 39, 156 = SozR 2200 § 1267 Nr. 8; vgl BSGE 31, 152 = SozR Nr. 7 zu § 2 BKGG), setzte voraus, daß mehr als 48 Stunden, in den gegebenen Fällen bis zu 60 Stunden hierfür aufgewendet werden können.

    Rechtlicher Ausgangspunkt war die vorgefundene Rechtspr, daß eine Schul- oder Berufsausbildung nur vorliegt, wenn die Zeit und Arbeitskraft des Kindes durch sie ausschließlich oder überwiegend in Anspruch genommen wird (BSGE 21, 185, 186 = SozR Nr. 13 zu § 1267 RVO; BSGE 31, 152, 153 f = SozR Nr. 7 zu § 2 BKGG; BSGE 39, 156, 157 = SozR 2200 § 1267 Nr. 8).

  • BSG, 28.10.1987 - 7 RAr 80/86
    Auszug aus BSG, 19.03.1992 - 7 RAr 128/90
    So hat er ua herausgestellt, daß ein Arbeitsloser, der an einer vollschichtigen beruflichen Bildungsmaßnahme teilnimmt und kein Unterhaltsgeld bezieht, der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen und folglich Anspruch auf Alg bzw Alhi haben kann (Urteil vom 28. Oktober 1987 - 7 RAr 80/86 -, unveröffentlicht; BSG SozR 4100 § 103 Nr. 46).
  • BVerfG, 18.11.1986 - 1 BvL 29/83

    Arbeitsförderungsgesetz 1979

    Auszug aus BSG, 19.03.1992 - 7 RAr 128/90
    Dies kann - unabhängig von verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl dazu BVerfGE 74, 9, 27 f) - nicht in der Absicht des Gesetzgebers gelegen haben (Heuer in Hennig/Heuer/Kühl/Henke, Komm zum AFG, Stand Februar 1992, § 103a Rz 14).
  • BSG, 06.02.1992 - 7 RAr 78/90

    Rechtsmittelbefugnis des beigeladenen früheren Arbeitgebers im Rechtsstreit um

    Auszug aus BSG, 19.03.1992 - 7 RAr 128/90
    Zur Vor- und Nachbereitung benötigte sie weitere 16 Wochenstunden, wie das Landessozialgericht (LSG) aufgrund allgemein anerkannter Erfahrungswerte schätzen durfte (BSG SozR 4100 § 103 Nr. 6; Urteil des Senats vom 6. Februar 1992 - SozR 3-1500 § 54 Nr. 9).
  • BSG, 23.08.1989 - 10 RKg 5/86

    Wöchentliche Mindestdauer der Schul- oder Berufsausbildung nach dem BKGG

    Auszug aus BSG, 19.03.1992 - 7 RAr 128/90
    In der Entscheidung des 10. Senats vom 23. August 1989 (BSG SozR 5870 § 2 Nr. 64; vgl auch BSGE 65, 243 = SozR 5870 § 2 Nr. 65), auf die das Landessozialgericht (LSG) sich stützt, spielte der Anspruch auf Ausbildungskindergeld (§ 2 Abs. 2 S 1 Nr. 1 BKGG) eine Rolle.
  • BSG, 23.08.1989 - 10 RKg 8/86

    Berufs- oder Schulausbildung nach dem BKGG vor Vollendung des 18. Lebensjahrs,

    Auszug aus BSG, 19.03.1992 - 7 RAr 128/90
    In der Entscheidung des 10. Senats vom 23. August 1989 (BSG SozR 5870 § 2 Nr. 64; vgl auch BSGE 65, 243 = SozR 5870 § 2 Nr. 65), auf die das Landessozialgericht (LSG) sich stützt, spielte der Anspruch auf Ausbildungskindergeld (§ 2 Abs. 2 S 1 Nr. 1 BKGG) eine Rolle.
  • BSG, 01.07.1964 - 1 RA 170/59
    Auszug aus BSG, 19.03.1992 - 7 RAr 128/90
    Rechtlicher Ausgangspunkt war die vorgefundene Rechtspr, daß eine Schul- oder Berufsausbildung nur vorliegt, wenn die Zeit und Arbeitskraft des Kindes durch sie ausschließlich oder überwiegend in Anspruch genommen wird (BSGE 21, 185, 186 = SozR Nr. 13 zu § 1267 RVO; BSGE 31, 152, 153 f = SozR Nr. 7 zu § 2 BKGG; BSGE 39, 156, 157 = SozR 2200 § 1267 Nr. 8).
  • BSG, 08.04.2013 - B 11 AL 137/12 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Darlegung

    Die Beklagte hätte sich jedenfalls mit der bereits vorliegenden - teilweise auch vom LSG zitierten - anderweitigen Rechtsprechung des BSG (ua BSGE 70, 180 = SozR 3-4100 § 103 Nr. 7 und SozR 3-4100 § 103a Nr. 3) auseinandersetzen müssen (vgl dazu ua auch Schlegel in Eicher/Schlegel, SGB III, § 27 RdNr 113 ff, 116; zur Maßgeblichkeit des Betreibens bzw Nichtbetreibens des Studiums - vgl BSG Urteil vom 22.3.2012 - B 4 AS 102/11 R - SozR 4-4200 § 7 Nr. 27 mit Anm v Grühn in SGb 2013, 114) .
  • LSG Hessen, 27.02.2015 - L 9 AL 148/13

    1. Durch die Immatrikulation entsteht zwischen dem Studenten und der Hochschule

    Denn diese Regelung geht erkennbar davon aus, dass ein Studium die Arbeitskraft eines Studierenden im Allgemeinen mindestens mit 30 bis 40 Wochenstunden in Anspruch nimmt (vgl. BSG, Urteil vom 19. März 1992 - BSGE 70, 180 m. w. N.).
  • BSG, 21.04.1993 - 11 RAr 25/92

    Beitragsfreiheit - Student - Abschluß - Ergänzungsstudium

    Es bedürfe keines Beweises, daß jemand mehr Stunden für Studium und Erwerbstätigkeit aufwenden könne, als heute im allgemeinen gearbeitet werde (BSGE 70, 180, 182 = SozR 3-4100 § 103 Nr. 7).
  • BSG, 25.01.1996 - 7 RAr 30/94

    Ganztägiger Unterricht nach § 44 Abs. 1 AFG

    Im übrigen hat der erkennende Senat in einer späteren Entscheidung zu § 103 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) bereits angedeutet, daß die im Renten- und Kindergeldrecht vertretene Belastungsobergrenze inzwischen aufgegeben worden ist (BSGE 70, 180, 184 = SozR 3-4100 § 103 Nr. 7).

    Hierbei kann das Landessozialgericht (LSG) den Zeitaufwand aufgrund allgemein anerkannter Erfahrungswerte schätzen (BSGE 70, 180, 182 = SozR 4100 § 103 Nr. 7), nach denen regelmäßig für Vor- und Nacharbeiten nochmals die gleiche Zeit wie für reinen Unterricht erforderlich ist (BSG SozR 4100 § 103 Nr. 6).

  • BSG, 15.12.1993 - 11 RAr 95/92

    Arbeitslosengeld - Verfügbarkeit - Saisonbetrieb - Ehegatte

    Einschränkungen dieses Grundsatzes können sich aus der Zumutbarkeit ergeben, die bestimmt, "was dem Arbeitslosen zur Herstellung und Aufrechterhaltung seines Anspruchs angesonnen wird" (BSGE 70, 180, 183 = SozR 3-4100 § 103 Nr. 7).
  • BSG, 05.08.1999 - B 7 AL 6/99 R

    Arbeitslosenhilfe - fiktive Bemessung - Bemessungsentgelt - Zusammenrechnung von

    Es begrenzt dagegen nicht den Kreis der Beschäftigungen, für die sich der Arbeitslose zur Herstellung und Aufrechterhaltung von Ansprüchen wegen Arbeitslosigkeit zur Verfügung stellen kann (BSGE 70, 180, 183 = SozR 3-4100 § 103 Nr. 7; BSG SozR 4100 § 103 Nr. 6 S 13 f).
  • BSG, 29.07.1992 - 11 RAr 15/92

    Voraussetzungen für den Anspruch auf Arbeitslosenhilfe - Verfügbarkeit während

    Denn bei einem Erstattungsanspruch gem § 104 des Sozialgesetzbuches - Verwaltungsverfahren - (SGB X), der dem Sozialhilfeträger gegen die BA zustehen könnte, handelt es sich nicht um einen von der Rechtsposition des Versicherten abgeleiteten, sondern um einen eigenständigen Anspruch, der nicht zur notwendigen Beiladung führt (BSGE 61, 66, 68 = SozR 2200 § 182 Nr. 104; SozR 1500 § 45 Nr. 61; BSG-Urteil vom 19. März 1992 - 7 RAr 128/90 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Ebenso kann offenbleiben, ob der Kläger in der Lage gewesen wäre, zusätzlich zu der Teilnahme an der Bildungsmaßnahme eine längere als kurzzeitige zumutbare Beschäftigung unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes auszuüben, und ob - bei Vorhandensein entsprechender Arbeitsplätze auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt - hinsichtlich der unter Zumutbarkeitsgesichtspunkten möglichen wöchentlichen Gesamtarbeitszeit bestimmte Grenzen zu ziehen sind (vgl dazu BSG-Urteil vom 19. März 1992 - 7 RAr 128/90 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BSG, 01.09.1994 - 7 RAr 106/93

    Berufliche Rehabilitation - Übergangsgeld - Anwartschaft - Vorbezug von

    Das kann bedeuten, daß der Kläger von der Beklagten Übg nicht mehr oder nicht mehr in voller Höhe beanspruchen kann (BSGE 70, 180, 185 = SozR 3-4100 § 103 Nr. 7).
  • BSG, 10.12.1992 - 11 RAr 61/92

    Anspruch auf Arbeitslosengeld (Alg) während des Studiums der

    Diese kann das LSG aufgrund allgemein anerkannter Erfahrungssätze schätzen (BSG SozR 4100 § 103 Nr. 6; Urteile des 7. Senats vom 6. Februar 1992 - 7 RAr 78/90 - und 19. März 1992 - 7 RAr 128/90 - NZS 1992, 33 - 35).

    Wie der 7. Senat im Urteil vom 19. März 1992 - 7 RAr 128/90 - ausgeführt hat, ist das Merkmal der Zumutbarkeit lediglich für die Frage bedeutsam, "welche Beschäftigungen der Arbeitslose nach Art und Umfang auszuüben bereit und in der Lage sein muß, um die für den erhobenen Anspruch auf Alg erforderliche Voraussetzung der Verfügbarkeit für die Arbeitsvermittlung zu erfüllen".

  • BSG, 21.04.1993 - 11 RAr 79/92

    Anspruch auf Anschluss-Arbeitslosenhilfe - Erfordernis einer Verfügbarkeit bei

    Die Darlegung und Beweisführung, eine die Beitragspflicht begründende Beschäftigung ausüben zu können, darf allerdings arbeitslosen Studenten nicht durch die Annahme einer Belastungsobergrenze abgeschnitten werden (BSGE 70, 180, 182 = SozR 3-4100 § 103 Nr. 7; Urteil des erkennenden Senats vom 21. April 1993 - 11 RAr 25/92 -).
  • BSG, 28.10.1996 - 10 RKg 30/95

    Anspruch auf Ausbildungskindergeld beim Besuch eines Abendgymnasiums und

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.09.2020 - L 18 KN 36/15
  • BSG, 30.03.1994 - 11 RAr 67/93

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Arbeitslosenhilfe (Alhi) - Anforderungen

  • BSG, 15.11.1995 - 7 RAr 106/94

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld (Alg) - Anforderungen an

  • BSG, 01.09.1994 - 7 RAr 116/93

    Anspruch auf höheres Eingliederungsgeld - Keine Anrechnung eines gewährten

  • LSG Sachsen, 02.06.2004 - L 2 AL 192/03

    Rechtmäßigkeit der Rücknahme der Bewilligung von Arbeitslosengeld ; Anspruch

  • LSG Sachsen, 23.11.1995 - L 3 Al 83/95

    Anspruch auf Arbeitslosengeld während eines Studiums der Rechtswissenschaften;

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2016 - L 12 AL 26/13
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.04.2014 - L 12 AL 23/13
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